
Die in Lettland häufigste Unternehmensform ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung [SIA]. Das Mindestkapital einer solchen Gesellschaft liegt bei 2800 EUR. Im Fall des sogenannten Mikro-Unternehmens kann der Betrag auch darunter liegen (1 EUR Mindeststammkapital). Dieser Betrag ist vor der Eintragung des Unternehmens im Handelsregister auf das Konto des Unternehmens einzuzahlen. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung [SIA] kann sowohl von einer natürlichen wie auch einer juristischen Person (z.B. einer anderen Gesellschaft) gegründet werden.
Um ein Mikro-Unternehmen zu registrieren, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Gründer / Teilhaber ist eine natürliche Person (maximal 5).
- Die gleiche(n) Person(en) ist/sind Mitglied(er) desVorstands.
- Die Person(en) kann bzw. können jeweils nur ein solches MikroUnternehmen inne haben.
Mehrwertsteuerzahler in Lettland. Um ein Bankkonto des Unternehmens zu öffnen können die Kosten zwischen den verschiedenen Banken variieren. Für den Fall der Unternehmensgründung durch eine andere juristische Person können weitere Kosten für Übersetzungsdienstleistungen (ca. 14 EUR / Seite) anfallen.
Die Registrierung erfolgt innerhalb von 1 bis 3 Werktagen nach Einreichung der Unterlagen bei derBehörde, die Gesamtkosten bewegen sich zwischen 220 und 490 EUR.
Kontaktadresse
Bitte beachten Sie, dass es notwendig ist, die offizielle Anschrift der Firma anzugeben. Als Alternative zur Anmietung von Räumlichkeiten bieten wir Ihnen die Verwendung unserer Kanzleianschrift als Kontaktadresse an.
Gründungsprozess
Der erste Schritt zur Unternehmensgründung besteht in einem entsprechenden Gesellschafterbeschluss; danach folgen die Eröffnung eines temporären Kontos und die Einzahlung der auf die Anteile entfallenden Einlagen durch die Gesellschafter. Die Höhe des ersten Beitrags muss mindestens 50% des Stammkapitals betragen, bei einem Mikro-Unternehmen ist das Kapital insgesamt sofort einzuzahlen. Der Gesellschaftsvertrag muss beschlossen und notariell beurkundet werden, sodann werden die erforderlichen Geschäftsleitungsorgane ernannt. Das Unternehmen ist mit Eintragung in das Handelsregister gegründet. Alle Unterlagen sind beim Handelsregister in lettischer Sprache einzureichen. Die ungefähren Kosten für eine Seite Übersetzung betragen 14 EUR. Die ungefähren Kosten der vollständigen Übersetzung der Unternehmensunterlagen liegen bei 290 EUR.
Erforderliche Dokumente und Informationen
Die wichtigsten Dokumente und Informationen zur Firmengründung in Lettland sind:
- Angaben zu den Vorstandsmitgliedern des Unternehmens, Vertretungsbefugnissen (z.B. Einzel-oder Gesamtvertretung, , sofern mehr als ein Vertretungsberechtigter), Wohnadresse, Passkopien.
- Daten über den oder die Ggründer der Unternehmens(falls es sich um eine juristische Person handelt, ein Auszug aus dem Handelsregister des jeweiligen Staates (Eine Beglaubigung ist nur erforderlich, wenn das Gründungsunternehmen seinen Sitz nicht innerhalb der EU, des AWZ oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat).
- Offizielle Anschrift des Unternehmens in Lettland.
- Informationen zur gewünschten Bank.
- Gründungsbeschluss
- Gesellschaftsvertrag (Satzung)
Bestätigung der Bank über die Einzahlung des Stammkapitals
Bitte beachten Sie auch, dass die Verfügbarkeit des Unternehmensnamens vor der Registrierung überprüft werden muss.
Besteuerung in Lettland
Registrierung einer Repräsentanz in Lettland
Ein ausländischer Kaufmann hat das Recht zur Eröffnung einer Repräsentanz in Lettland. Die Repräsentanz ist selbst keine juristische Person und hat nicht das Recht kommerziellen Tätigkeiten in Lettland nachzugehen.
Erforderliche Unterlagen / Informationen für die Gründung:
- Ein Nachweis über die Registrierung des Kaufmanns in dem jeweiligen Staat (z.B.Gründungsurkunde). Soweit das Gesetz des Staates die Registrierung in einem Register vorsieht, muss eine entsprechende Bescheinigung beigefügt werden (ob eine Beglaubigung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Staat ab);
- Eine notariell beglaubigte Kopie des, Gesellschaftsvertrags oder ein entsprechendes Dokument (z.B. beim Einzelkaufmann;
- einen Nachweis über den Beschluss, die Repräsentanz mit Zulassung des Leiters zu öffnen;
- Die offizielle Adresse der Repräsentanz;
- Eine Passkopie und die aktuelle Adresse des Vertreters;
- Offizielle Adresse, Name und die grundlegenden Geschäftsaktivitäten des ausländischen Kaufmanns.
Staatliche Gebühr i.H.v. 28,46 EUR (bei einer Anmeldung innerhalb von 3 Arbeitstagen) bzw. 85,38 EUR (innerhalb von einem Arbeitstag) sowie die Gebühr der Veröffentlichung im Amtsblatt (18.50 EUR).